Anwendbarkeit der DS-GVO Betroffenenrechte bei Corona-Kontaktdatenerhebung wiederhergestellt

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass bei der Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten die Rechte der betroffenen Personen aus der DS-GVO wieder uneingeschränkt anwendbar sind. Nach § 4 Nr. 3 der Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) in der Fassung vom 22.06.2021 fanden…

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