Die Schulung der Beschäftigten zur Sensibilisierung gegenüber personenbezogenen Daten ist eine zu erfüllende Haupttätigkeit des Datenschutzbeauftragten. Die Schulung erfolgt nach Bedarf. Umfassende Schulungen für alle Beschäftigte sind regelmäßig einmal im Jahr für alle Mitarbeiter vorgesehen. Schulungen von neuen Beschäftigten empfehlen wir weniger umfassend nach Beschäftigungsbeginn durchzuführen.