Merkblatt für die Nutzung von „WhatsApp“ in Unternehmen nach DSGVO

Die Aufsichtsbehörde in Niedersachsen hat sich in einem Merkblatt detailiiert zur Nutzung von „WhatsApp“ in Unternehmen positioniert und stellt neben der grundsätzlichen Unzulässigkeit des Einsatzes auch technische Workarounds (bspw. Kapsellösungen) dar. Die LfD Niedersachsen hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen…

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