Die Europäische Kommission hat im Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in so.g Drittländer erlassen (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der EU-Kommission v. 04.06.2021 – Az. C(2021) 3972, ABl. EU Nr. L 199/31 vom 07.06.2021). Die neuen Standardvertragsklauseln sind modular aufgebaut und können in folgenden Konstellationen eingesetzt werden:…