In der 98. Datenschutzkonferenz, wurde von der DSK (Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder), ein Prüfschema zur Verwendung von Windows 10 erstellt. Grundlage einer rechtlichen Prüfung ist die Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit. Der Einsatz von Windows 10 ist kein Selbstzweck, sondern wird von Verantwortlichen im Rahmen von Geschäftsprozessen…