Seit dem 17. Dezember 2023 greift die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgebermeldesystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 Personen. Ab diesem Tag mussten diese Unternehmen eine interne Meldestelle etablieren, um den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden. Dieser gesetzliche Schritt stellt sicher,…