LDI NRW informiert über die vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich

Der Entwurf des Brexit-Abkommens bietet eine viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist Unternehmen, Behörden und andere Institutionen in Deutschland darauf hin, dass in den Schlussbestimmungen des Entwurfs eines Handels- und Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der…

Weiterlesen